Herr Jeh hat geschrieben:An dem werde ich mich noch schadlos halten. Laut Gemeinde müssen die Vermieter nämlich informieren.
Der arme Vermieter. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du den regresspflichtig machen kannst. Denn bei der Gemeinde heißt es ja auch, dass jeder Schwedenreisende verpflichtet ist, sich bei der schwedischen Botschaft über Änderungen im Verkehrsrecht zu informieren! Da sehe ich rechtliche Auseinandersetzungen auf Dich zukommen, denn ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter natürlich eine Informationspflicht kategorisch ablehnen wird.