schwedische Rechtsprechung

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Beitragvon eurythmister » Sonntag 12. Dezember 2010, 16:06

Ihr Männer aufgepasst!

Sollte Euch bei einem One-Night-Stand oder überhaupt bei einem Stand mal ein Missgeschick mit Eurem Kondom passieren, lauft Ihr Gefahr, der Vergewaltigung angeklagt und mit internationalem Haftbefehl gesucht zu werden. :o

Siehe auch:

http://alles-schallundrauch.blogspot.co ... -gilt.html

Also immer schön sittsam bleiben! ;)

Gruß Heyden
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Re: schwedische Rechtsprechung

Beitragvon Heuki » Sonntag 12. Dezember 2010, 21:40

Hallo Heyden,

ein sehr brisantes Thema, wie ich finde.
Zumal ich in den einschlägigen Print-Medien bisher nur las, das der Herr Assange vor dem Vollzug des Aktes sich weigerte ein entsprechendes Verhütungsmittel einzusetzen. In dem Blog wird das Ganze doch ein wenig anders und für mich sehr konstruiert beschrieben. Mag es in Schweden durchaus eine andere Rechtslage geben was den Akt der Vergewaltigung beschreibt, ich empfinde diesen Blog ein wenig in Richtung Stammtisch-Meinungsmache.
Ein Urteil über die schwedische Anklage kann und mag ich mir nicht erlauben.

VG Frank
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Re: schwedische Rechtsprechung

Beitragvon eurythmister » Freitag 17. Dezember 2010, 17:42

Hallo Frank,

natürlich hast Du recht, dass die ganze Sache bei meinem ersten Link eher ins lächerliche gezogen wurde. Deshalb noch ein ernsthafterer Link hinterher:

http://taz.de/1/politik/deutschland/art ... isst-nein/
Gruß Heyden
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