Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon dreesi » Samstag 6. Juni 2015, 14:35

Hallo zusammen,

Ich möchte mal eure bildrechtliche Meinung hören. In den letzten Jahren hab ich als akkreditierter Fotograf auf dem Dirt Masters Festival in Winterberg fotografiert. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung die ohne Eintritt zu besuchen ist. Mit einigen dieser Bilder hab ich Kalender erstellt, die von Calvendo leider nicht veröffentlich worden sind, da ich von den abgebildeten Personen keine Einwilligung zur Veröffentlichung hatte. So weit so gut. Das Recht am eigenen Bild ist natürlich als sehr hoch zu bewerten. Aber es gibt auch Ausnahmen:

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

Das strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:
 
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.

zu c) Menschenansammlungen

Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Die Vorschrift erfasst Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongresse. Nicht dazu zählen aber bspw. die Fahrgäste in der U-Bahn oder eine Gruppe Sonnenbadende auf einer Wiese, da sie diese Aktivitäten nicht willentlich zusammen, sondern nur zufällig zusammen ausführen.

Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:
 
(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB verbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.

(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.

Quelle:
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... nfoto.html



Jetzt meine Frage: Wie muss dann ein Foto beschaffen/aufgenommen sein, damit ich die vorgegeben Regeln einhalte? Bei Bedarf kann ich gerne meine Kalender bereitstellen, damit ihr euch ein Bild der einzelnen Fotos machen könnt. Natürlich darf ich sie nicht veröffentlichen, aber zusenden für den internen Gebrauch sollte möglich sein. Ich glaube nämlich das ein Teil der Fotos die Regeln einhalten. Nur welche?

Würde mich über eure Meinung sehr freuen.

Gruß
Andreas
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Re: Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon eurythmister » Samstag 6. Juni 2015, 18:52

Das Problem meines Erachtens ist, dass ein Bild an sich noch nicht deutlich macht, ob es sich um eine "Versammlung" im Sinne des Gesetzes handelt, sondern es muss an Hand eines Titels oder einer Erläuterung zum Bild deutlich werden, um welche Veranstaltung es sich handelt.

Also:
Bild alleine geht nicht
mit erläuterndem Text aber schon.

Wenn das falsch ist, dann korrigiert mich bitte. Vielleicht haben wir hier ja einen intimen Kenner dieser Materie.
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Re: Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon dreesi » Samstag 6. Juni 2015, 19:30

Das hier ist mein Verkaufstext:
Der Fotograf Andreas Drees hat anlässlich des „Dirt Master Festival Winterberg“ einige Impressionen von diesem gigantischem Wochenende im Sauerland fest gehalten. Gerade der Slopestyle, ein Hindernisparcourstil, wird dort von tausenden Besucher verfolgt. Egal ob Backflip, Tailwhip oder Tuck Nohander, einige der spektakulärsten Tricks vom Trail in Winterberg werden in diesem Kalender gezeigt. Die Biker springen über diverse Rampen die über eine Line verstreut liegen. Die Biker führen ihre Tricks dann in der Luft aus und längst nicht immer gelingt der Sprung. Kommen sie mit zu diesem spektakulären Wochenende im Sauerland.


Der Kurztext ist : Impressionen vom „Dirt Master Festival Winterberg“

Also, sollte schon klar sein das es sich um eine größerer Sportveranstaltung handelt {:-D

Das Problem ist eher ob es sich um eine Bild der Veranstaltung handelt, oder der Sportler als Person im Mittelpunkt des Bildes ist. Ich suche also Argumente für das erstere :roll:

Danke und Gruß
Andreas
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Re: Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon eurythmister » Samstag 6. Juni 2015, 19:38

Datum fehlt
Die Formulierung "anlässlich" lässt ebenfalls einigen Interpretationsspielraum.
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Re: Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon RoterBaron » Sonntag 7. Juni 2015, 09:50

Ich kann da Calvendo auch nicht verstehen, schade.
Viele Grüße
EKS
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Re: Das Recht am eigenen Bild, uneingeschränkt?

Beitragvon dreesi » Sonntag 7. Juni 2015, 11:12

Hallo,

ich möchte euch den Text der Jury nicht vorenthalten:

1. Kommentar

Auf einem oder auf mehreren Ihrer Bilder ist mindestens eine Person/ein Privatgrundstück/ein Fahrzeug/eine Veranstaltung deutlich zu erkennen. Haben Sie dafür die Veröffentlichungsrechte eingeholt?

Lesen Sie bitte unseren Leitfaden Bildrechte. Darin finden Sie auch Muster für Einwilligungserklärungen, mit denen Sie die nötigen Rechte einholen können.

Bitte holen Sie die Einwilligung der abgebildeten Person(en)/des Immobilienbesitzers/des Fahrzeugbesitzers/des Veranstalters ein, und lassen Sie sich bestätigen, dass Sie Ihr(e) Bild(er) in kommerziellen Druckprodukten einsetzen dürfen. Manche Organisationen halten dafür sogar selbst Formulare bereit; nutzen Sie sie! Erzeugen Sie von der Einwilligung ein PDF, und laden Sie dieses PDF im Publisher unter der Registerkarte „Einreichen“ hoch. Erst danach können Sie Ihr Projekt wieder einreichen.

Beachten Sie: Die Verantwortung für die Bildrechte tragen Sie – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Falls Sie im Zweifel sind, ob mit Ihrem Bild Rechte Dritter verletzt werden, sollten Sie besser ein anderes Bild verwenden. Sicher ist sicher!


Ich habe darauf nicht mehr geantwortet, da ich mir bei der Argumentation nicht wirklich sicher war. Zur Akkreditierung ist zu sagen das man einfach ein Formular ausfüllt, das an den Veranstalter sendet und dann im Pressebüro ein farbiges Pressebändchen für Handgelenk bekommt, mehr nicht. Eine schriftliche Bestätigung hab ich, trotz Nachfrage, nicht bekommen.

Im Prinzip sollte eine entsprechen Erklärung doch ausreichen. Aber wie soll ich so etwas formulieren?

Gruß
Andreas
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